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   VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23   

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VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23 (https://dejure.org/2023,31473)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.08.2023 - 39 L 385.23 (https://dejure.org/2023,31473)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. August 2023 - 39 L 385.23 (https://dejure.org/2023,31473)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 3 S 82.12

    S-Schule; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Profilzug Kunst;

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    Im Übrigen kommt der Schule hinsichtlich der Einrichtung von Zügen über das gesetzlich Geforderte hinaus nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2012 - OVG 3 S 82.12 - Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 29. Juli 2019 - VG 14 L 195.19 - Rn. 7, jeweils juris) ein weites organisatorisches Ermessen zu; ein subjektives Recht auf Einrichtung weiterer Klassen besteht nicht.
  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 195.19

    Antrag auf vorläufige Aufnahme in die 7. Klasse des

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    Im Übrigen kommt der Schule hinsichtlich der Einrichtung von Zügen über das gesetzlich Geforderte hinaus nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2012 - OVG 3 S 82.12 - Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 29. Juli 2019 - VG 14 L 195.19 - Rn. 7, jeweils juris) ein weites organisatorisches Ermessen zu; ein subjektives Recht auf Einrichtung weiterer Klassen besteht nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2020 - 3 S 100.20

    Übergang in die Sekundarstufe I; Übernachfrage; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    Da die (abstrakte) Loschance eines zu Recht in das Losverfahren einbezogenen geeigneten Antragstellerkindes eine begünstigende Rechtsposition darstellt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2020 - OVG 3 S 100/20 - Rn. 4, juris), hat der Antragsgegner nunmehr ein (fiktives) Losverfahren durchzuführen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20

    Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes:

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2023 - OVG 3 S 23/23 - EA S. 3 f.; vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 - Rn. 6 und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - Rn. 9, jeweils juris), die im hier gegebenen Fall der Übernachfrage durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schulaufsichtsbehörde zwischen dem 6. und 15. März 2023 getroffen wurde (vgl. § 37 Abs. 4 Satz 4 SchulG und die Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 9/2022 zum Übergang aus der Primarstufe in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2023/2024 vom 22. September 2022, S. 9 [23]), war mit Bescheiden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23. bzw. 27. Februar 2023 (Bl. 159-160 bzw. Bl. 131-132 des Generalvorgangs) für beide Kinder ein auch im Schuljahr 2023/24 fortbestehender sonderpädagogischer Förderbedarf jedoch festgestellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2023 - OVG 3 S 23/23 - EA S. 3 f.; vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 - Rn. 6 und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - Rn. 9, jeweils juris), die im hier gegebenen Fall der Übernachfrage durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schulaufsichtsbehörde zwischen dem 6. und 15. März 2023 getroffen wurde (vgl. § 37 Abs. 4 Satz 4 SchulG und die Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 9/2022 zum Übergang aus der Primarstufe in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2023/2024 vom 22. September 2022, S. 9 [23]), war mit Bescheiden der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23. bzw. 27. Februar 2023 (Bl. 159-160 bzw. Bl. 131-132 des Generalvorgangs) für beide Kinder ein auch im Schuljahr 2023/24 fortbestehender sonderpädagogischer Förderbedarf jedoch festgestellt.
  • VG Berlin, 12.08.2022 - 39 L 235.22
    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    Einwendungen hiergegen haben die Antragsteller nicht erhoben, auf etwaige Fehler des diesbezüglichen Auswahlverfahrens gemäß § 33 Abs. 4 SoPädVO könnten sich die Antragsteller grundsätzlich auch nicht berufen (vgl. den Beschluss der Kammer vom 12. August 2022 - 39 L 235/22 - Rn. 14, sowie den Beschluss der vormals zuständigen 14. Kammer vom 30. Juli 2019 - 14 L 249.19 - Rn. 16-17, jeweils juris).
  • VG Berlin, 30.07.2019 - 14 L 249.19

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Konrad-Duden-Schule

    Auszug aus VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
    Einwendungen hiergegen haben die Antragsteller nicht erhoben, auf etwaige Fehler des diesbezüglichen Auswahlverfahrens gemäß § 33 Abs. 4 SoPädVO könnten sich die Antragsteller grundsätzlich auch nicht berufen (vgl. den Beschluss der Kammer vom 12. August 2022 - 39 L 235/22 - Rn. 14, sowie den Beschluss der vormals zuständigen 14. Kammer vom 30. Juli 2019 - 14 L 249.19 - Rn. 16-17, jeweils juris).
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